Schule 5
Grundschule und Hort der Stadt Leipzig

Schul- und Hortanmeldungen

Aufnahmekriterien

Neben der Schule 5 gehören auch die Lessingschule und die Anna-Magdalena-Bach-Schule zum gemeinsamen Schulbezirk Mitte.

Die Anmeldung an der Schule 5 stellt keine Aufnahmegarantie dar. Die Entscheidung über die Aufnahme treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter des Schulbezirks Mitte gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig.


An der Schule 5 werden im Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich drei erste Klassen eingerichtet, eine davon mit vertiefter sportlicher Ausbildung. In jeder Klasse können maximal 28 Kinder unterrichtet werden.

Sollten mehr Kinder aus dem Schulbezirk für die Aufnahme in eine Regelklasse an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wie folgt ausgewählt:

1. Schülerinnen und Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen

2. Eng umgrenzte Härtefälle

3. Länge des sicheren Schulwegs (Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.)

Die Aufnahme von Kindern in die Sportklasse setzt voraus, dass eine Empfehlung durch einen vom Landesfachverband legitimierten Verein der Sportarten Turnen, Rhythmische Sportgymnastik, Wasserspringen, Schwimmen oder Fechten vorliegt.
Kann die Aufnahme eines oder mehrerer Kinder an unserer Schule nicht erfolgen, werden die Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.

Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten die Eltern voraussichtlich am 13. Mai 2024.


Informationen Hortanmeldung 


Liebe Erziehungsberechtigte,
damit ihr Kind im Anschluss an den Unterricht oder vor dem Unterrichtsbeginn im Hort betreut werden kann ist es zwingend erforderlich eine Hortvertrag mit der Stadt Leipzig bei uns in der Grundschule abzuschließen. Die Öffnungszeiten des Hortes sind von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr und ab Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.

Bitte reservieren Sie sich über den QR-Code der Schulaufnahmebescheide einen Termin um einen Betreuungsvertrag für ihr Kind abzuschließen. Aufgrund organisatorischer Gründe bitten wir Sie nur im Notfall Termine per Telefon zu vereinbaren.


Um einen Betreuungsvertrag mit der Stadt Leipzig für die Hortbetreuung ihres Kindes zu schließen müssen Sie folgende Dinge beachten:

A)  Beide Sorgeberechtigten leben in einem Haushalt zusammen
Bitte bringen Sie (Sorgeberechtigten) ihre Ausweise mit. Sollten Sie alleine kommen und haben das gemeinsame Sorgerecht, so benötigen wir eine Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten, dass Sie in seinem Namen den Betreuungsvertrag für ihr Kind unterschreiben dürfen. Bringen Sie bitte den Ausweis des abwesenden Sorgeberechtigten in Kopie oder Original mit.

B) Nur ein Sorgeberechtigter lebt mit dem Kind zusammen und hat das alleinige Sorgerecht
Bitte bringen Sie, wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, den Nachweis (Negativbescheinigung) und ihren Ausweis mit.

C) Beide Sorgeberechtigten erziehen das Kind im Wechselmodell
Bitte bringen Sie beim Wechselmodell, wenn nur einer kommt die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit, dass Sie mit seinem Einverständnis den Hortvertrag abschließen dürfen. Bitte geben Sie sich das gegenseitige Einverständnis, Entscheidungen die den Hort betreffen (z.B. Teilnahme an Ausflügen oder Ferienanmeldungen) alleine unterschreiben zu können. Es werden dann 2 Verträge geschlossen, für jeden Sorgeberechtigten einer mit einem eigenen Kassenzeichen. Beide Verträge müssen zudem von beiden unterschrieben werden (außer Vollmacht liegt vor). Bitte bringen Sie ihre Ausweise mit.

D) Nur ein Sorgeberechtigter lebt mit dem Kind zusammen, aber beide haben das gemeinsame Sorgerecht
Bitte bringen Sie wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt vom anderen Sorgeberechtigten leben die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit, dass sie den Hortvertrag schließen dürfen. Bitte lassen Sie sich vom anderen Sorgeberechtigten die Vollmacht geben, alle Entscheidungen die den Hort betreffen (z.B. Teilnahme an Ausflügen oder Ferienanmeldungen) alleine unterschreiben zu können.

Für A + B + C + D

Bitte bringen Sie den Nachweis ihres Kindes über den Masernschutz mit.

Bitte kündigen sie den alten Betreuungsvertrag bzw. achten Sie aus das Auslaufdatum des Vertrages mit der Kita. Der erste Schultag ist der 5. August 2024.

Bitte informieren Sie sich bei den Dokumenten (QR-Code im Schulaufnahmebescheid) über den Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen und die Benutzerregelung der Stadt Leipzig für Hortverträge. Es besteht die Möglichkeit sich diese Formulare auch bei Unterzeichnung des Hortvertrages mitgeben zu lassen.

Bitte laden Sie sich bei den Dokumenten (QR-Code im Schulaufnahmebescheid) die Hortkarteikarte runter. Bringen Sie diese bei der Vertragsunterzeichnung ausgefüllt mit. Es besteht die Möglichkeit sich dieses Formular auch bei Unterzeichnung des Hortvertrages mitgeben zu lassen.

Bitte überlegen Sie sich die wöchentliche Betreuungsdauer für ihr Kind. Es stehen Ihnen ausschließlich 3 Varianten zur Verfügung. 5 h pro Woche, 25 h pro Woche oder 30 h pro Woche


Achtung:
Wohnen Sie außerhalb von Leipzig, so bringen Sie bitte den ausgefüllten „Antrag auf Betreuung außerhalb der Gemeinde“ mit. Diesen können Sie sich bei den Dokumenten (QR-Code Schulaufnahmebescheid) herunterladen. Ohne das von Ihrer Gemeinde ausgefüllte Dokument kann kein Hortvertrag geschlossen werden.